Anfang März fand an der Universität Leipzig der erste Leipziger Insolvenzrechtstag statt. Veranstalter war das Institut für Anwaltsrecht (Prof. Dr. Christian Berger), unterstützt vom Leipziger Büro der schwerpunktmäßig auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Hermann Bähr Michl Lenhard Fiedler. Laut Teilnehmerliste waren 231 Teilnehmer von Kanzleien, Universitäten, Gerichten, Finanzdienstleistern und anderen Institutionen angemeldet. Die Vorträge und anschliessenden Kurzdiskussionen fanden in einem Hörsaal der Universität statt. Berger beschrieb die Entstehungsgeschichte des Insolvenzrechtstages: „Drei Säulen tragen letztlich die heutige Veranstaltung: Der studentische Arbeitskreis zum Insolvenzrecht der Universität, das Leipziger Insolvenzrechtsforum und die Lehrstühle, die sich an der Universität mit Insolvenzrecht befassen. Der Insolvenzrechtstag sollte kein geschlossener Kreis sein, sondern insbesondere jungen Juristen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnen.“
Nach der Eröffungsansprache sprach Hans-Peter Kirchhof (RiBGH, Karlsruhe) zum Thema vorläufiger „starker“ und „schwacher“ Insolvenzverwalter. Danach trug Professor Dr. Stefan Smid (Universität Halle/Saale) humorvoll zum Thema „verfahrenskostendeckende Masse“ vor. Michael Martinez Ferber (Baden-Baden) berichtete über das US-amerikanische Insolvenzrecht. Nach der Mittagspause erläuterte Prof. Dr. Jochen Drukarczyk (Regensburg) die Situation der Zahlungsunfähigkeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Ulrich Keller (Dipl.-Rfl., Leipzig) sprach über das Thema Vergütung des Insolvenzverwalters und schließlich rundete der kursorische Vortrag von Prof. Dr. Christoph G. Paulus (Berlin) zu aktuellen Problemen des Anfechtungsrechts den Tag ab.
Im nächsten Jahr ist ein weiterer Insolvenzrechtstag geplant.
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