Essen

Luther baut Immobilienpraxis mit Inhousejurist aus

Luther verstärkt sich zum Februar mit einem erfahrenen Inhousejuristen aus der Energiebranche. In Essen kommt der Immobilienrechtler Dr. Henning Lustermann (42) als Counsel dazu. Lustermann ist seit Anfang 2015 Teil des Vorstands beim Mess- und Abrechnungsdienstleister Kaloriemeta sowie beim Energiedienstleister Urbana Energietechnik.

Teilen Sie unseren Beitrag
Henning Lustermann
Henning Lustermann

Bei den beiden Hamburger Gesellschaften ist Lustermann für das Rechtsressort verantwortlich. Eine Nachfolge für seinen jetzigen Posten ist bislang nicht gefunden.

Vor seiner Tätigkeit in Hamburg war Lustermann rund sieben Jahre bei der E.on-Tochter E.on Gas Storage beschäftigt, wo er neben der Führung des Vertriebs, der Geschäftsentwicklung und des Asset-Managements auch große Auslandsprojekte in Ungarn, Österreich und dem Vereinigten Königreich als Vorstand der jeweiligen Auslandstöchter betreute. Im Zuge der Neuaufstellung des E.on-Konzerns und der mehrheitlichen Abspaltung von Uniper ist E.on Gas Storage seit Anfang 2016 Teil von Uniper.

Lustermanns Wechsel zu Luther ist auch eine Rückkehr: 2004 hatte er seine anwaltliche Karriere im Essener Büro der Sozietät begonnen. Aufgrund seiner langjährigen Industrieerfahrung soll Lustermann für Luther Unternehmen der Immobilienwirtschaft im Baurecht beraten – mit besonderem Schwerpunkt der klimaneutralen Immobilienbewirtschaftung und im Facilitymanagement. Zudem soll er eng an der Schnittstelle zum Energierecht tätig sein.

Erst im Sommer hatte sich die Essener Immobilienpraxis von Luther mit Dr. Gerd-Ulrich Kapteina verstärkt. Der ehemalige Düsseldorfer Verwaltungsrichter ist auf das Öffentliche Immobilienrecht spezialisiert. Insgesamt verfügt Luther über ein breit aufgestelltes Immobilien- und Baurechtsteam, das auf die Standorte Leipzig, Essen, Berlin, Düsseldorf und Köln verteilt ist. Im November erweiterte sich die Praxisgruppe zudem in München mit Immobilienrechtlern von Hogan Lovells.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema