EU-Entwurf zu Sammelklagen

„Krasse Neuerung, die unsere Rechtssystematik aushebelt“

Autor/en
  • JUVE

EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat heute den Entwurf zu einem europäischen Modell für Sammelklagen vorgestellt. Er sieht vor, dass „qualifizierte Institutionen“ wie Verbraucherverbände künftig in der gesamten EU stellvertretend für Geschädigte auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen können. Im JUVE-Interview erklärt Dr. Christoph Baus, Partner bei Latham & Watkins, warum die neue EU-Verordnung in den Konzernen so schlecht ankommt.

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Dazu brauchen sie kein Mandat, sondern können selbstständig Klagen anstrengen. Allerdings dürfen die Organisationen nicht profitorientiert sein und müssen die Finanzierung durch Dritte offenlegen und von einem Gericht absegnen lassen. Zudem unterscheidet der EU-Vorschlag einfache Fälle, in denen viele Verbraucher ähnliche Interessen verfolgen, und komplexere mit unterschiedlicher Gemengelage bei den Klägern. In letzteren sollen europaweite Sammelklagen nur bedingt einsetzbar sein.

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