US-Rechtsstaat

Europäische Anwaltsvereine unterstützen erneut ihre US-Kollegen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich zusammen mit Anwaltsorganisationen aus Großbritannien, Frankreich, Finnland und Polen im von der US-Regierung angestrengten Berufungsverfahren gegen Perkins Coie, Jenner & Block, WilmerHale und Susman Godfrey hinter die verklagten Kanzleien gestellt.

Teilen Sie unseren Beitrag

In ihrem gemeinsamen Amicus-Brief argumentieren die Berufsorganisationen, darunter auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dass die US-Regierungsattacken die Unabhängigkeit der Anwaltschaft bedrohen und damit rechtsstaatliche Grundprinzipien gefährden. Sie verweisen insbesondere auf historische Beispiele aus Deutschland, Russland und Polen, aber auch auf die Türkei oder China, wo Angriffe auf die Anwaltsunabhängigkeit den Niedergang demokratischer Institutionen begleiteten.

Besonders die Erfahrungen während der NS-Zeit in Deutschland zeigten, wie schnell die systematische Unterwerfung der Anwaltschaft zur Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit beitrug. Bereits im Februar 1934 übernahm das Reichsjustizministerium die volle Kontrolle über die Anwaltschaft, die wenig Widerstand geleistet hatte.

Gerichte in verschiedenen Rechtsordnungen, aber auch die UN Basic Principles und die Europäische Menschenrechtskonvention hätten sich im Lauf der Jahre auf ein gemeinsames Verständnis geeinigt: Rechtsanwälte müssen frei von unzulässigen staatlichen oder privaten Eingriffen sein, um ihre Rolle wahrnehmen zu können.

Die Unterzeichner, die von Arnold & Porter Kaye Scholer unterstützt wurden, erinnerten daran, dass der Europarat im März 2025 – zur gleichen Zeit, als Trump seine Executive Orders erließ – das Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs, den ersten verbindlichen internationalen Vertrag, verabschiedete. Dieses unterstreiche die internationale Anerkennung, dass die berufliche Unabhängigkeit von Rechtsanwälten nicht bloß ein Privileg, sondern eine strukturelle Garantie für demokratische Regierungsführung ist. Die Executive Orders von Trump seien ein außergewöhnlicher Schritt in die entgegengesetzte Richtung.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de