In ihrem gemeinsamen Amicus-Brief argumentieren die Berufsorganisationen, darunter auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dass die US-Regierungsattacken die Unabhängigkeit der Anwaltschaft bedrohen und damit rechtsstaatliche Grundprinzipien gefährden. Sie verweisen insbesondere auf historische Beispiele aus Deutschland, Russland und Polen, aber auch auf die Türkei oder China, wo Angriffe auf die Anwaltsunabhängigkeit den Niedergang demokratischer Institutionen begleiteten.
Besonders die Erfahrungen während der NS-Zeit in Deutschland zeigten, wie schnell die systematische Unterwerfung der Anwaltschaft zur Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit beitrug. Bereits im Februar 1934 übernahm das Reichsjustizministerium die volle Kontrolle über die Anwaltschaft, die wenig Widerstand geleistet hatte.
Gerichte in verschiedenen Rechtsordnungen, aber auch die UN Basic Principles und die Europäische Menschenrechtskonvention hätten sich im Lauf der Jahre auf ein gemeinsames Verständnis geeinigt: Rechtsanwälte müssen frei von unzulässigen staatlichen oder privaten Eingriffen sein, um ihre Rolle wahrnehmen zu können.
Die Unterzeichner, die von Arnold & Porter Kaye Scholer unterstützt wurden, erinnerten daran, dass der Europarat im März 2025 – zur gleichen Zeit, als Trump seine Executive Orders erließ – das Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs, den ersten verbindlichen internationalen Vertrag, verabschiedete. Dieses unterstreiche die internationale Anerkennung, dass die berufliche Unabhängigkeit von Rechtsanwälten nicht bloß ein Privileg, sondern eine strukturelle Garantie für demokratische Regierungsführung ist. Die Executive Orders von Trump seien ein außergewöhnlicher Schritt in die entgegengesetzte Richtung.