In mehreren Verfahren hat sich die Brandenburgische Rennstrecke Eurospeedway Lausitz gegen den Bielefelder Privatmann Matthias Oesterwinter in Bezug auf ihre Marken- und Domainrechte durchgesetzt.Am 8. November 2000 wies zuletzt das Oberlandgericht München eine Berufung Oesterwinters im Hauptsacheverfahren zurück. Oesterwinter, der von der Münchner Patentanwaltskanzlei Sonnenberg, Fortmann vertreten wurde, beansprucht für sich die Markenrechte für den Namen Eurospeed. Diese Marke wurde jedoch erst im Laufe der gesamten Auseinandersetzung als Defensivmarke angemeldet. Bis zum Redaktionsschluss war das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Ausgelöst wurde die gesamte Auseinandersetzung zuvor durch einen Domainstreit. Auch hier hatte das Landgericht Berlin dem Bielefelder untersagt, die Domainnamen eurospeedway.net und eurospeedway.org zu benutzen.
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