Expansion

Umsatzsteuerboutique Küffner Maunz eröffnet in Düsseldorf

Autor/en
  • Eva Lienemann

Die Umsatzsteuerboutique Küffner Maunz Langer Zugmaier hat im Mai ein Büro in Düsseldorf eröffnet. Es ist neben München der zweite Standort für die 2006 gegründete Spezialkanzlei. Zunächst arbeiten in der neuen Dependance ausschließlich Anwälte, die bereits in der Kanzlei tätig waren.

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Eveline Beer
Eveline Beer

Die Standortleitung übernahm Eveline Beer, die seit 2008 zum Team gehört und seit zwei Jahren Partnerin ist. Ihr umsatzsteuerrechtlicher Beratungsschwerpunkt liegt bei Einzelhandelsunternehmen und der Internetbranche. Weiterhin arbeitet Namenspartner Dr. Stefan Maunz tageweise in Düsseldorf. Er vertritt Mandanten bei umsatzsteuerlichen Sachverhalten vor Finanzbehörden, Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem EuGH. Als Associates werden Matthias Luther und Maren Granzow die beiden Partner unterstützen.

Grund für die Expansion in Richtung Rheinland ist laut Kanzlei die starke Mandantenbasis, die derzeit schon dort besteht. Zudem sei die Nähe zu Ministerien und der Oberfinanzdirektion in Düsseldorf interessant. Die Namenspartner Küffner und Maunz haben die Kontakte zur Finanzverwaltung inzwischen bis auf Bundes- und Europaebene intensiviert. Die Kanzlei besteht derzeit aus 28 Berufsträgern, davon sind 6 Partner und 3 Associated Partner. Seit der Gründung wächst Küffner Maunz beständig, allerdings verließ im vergangenen Jahr der erfahrene Umsatzsteuerspezialist Dr. Hendrik Marchal die Kanzlei nach zwei Jahren wieder und kehrte zu seinem früheren Arbeitgeber Gleiss Lutz zurück.

Mit der steigenden Bedeutung des Fachgebiets Umsatzsteuerrecht gelang es Küffner Maunz in der letzten Zeit, sich auch Mandate großer Unternehmen wie Deutsche Telekom und Bosch zu sichern und ihr Angebot weiter zu differenzieren. Nun sind auch Teams in den Bereichen Zollrecht und Umsatzsteuerstrafrecht tätig. Die Kanzlei führt des Öfteren auch Verfahren mit Grundsatzcharakter: So erstritt Namenspartner Thomas Küffner 2012 vor dem EuGH die Steuerfreiheit von EU-Exporten, die selbst dann gilt, wenn der Abnehmer der Ware keine Umsatzsteuer-ID-Nummer vorweisen kann. Die Entscheidung hatten damals Umsatzsteuerexperten aus ganz Europa mit Spannung erwartet.

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