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Die FernUniversität in Hagen plant ein Studienkursangebot zum Erwerb der theoretischen Voraussetzungen der Fachanwaltsbezeichnung „Strafrecht“. Das Projekt gehört zu den Kursen für junge Juristen, die die Fernhochschule anbietet. Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, Initiator des Projektes erklärt: „Wir haben mit sämtlichen Anwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer Kontakt aufgenommen. Eine Reihe von Anwaltskammern hat bereits ihre Zustimmung signalisiert. Das Thema soll auf der nächsten Vollversammlung der BRAK beraten werden. Sollte sich dort keine einheitliche Meinung herausbilden, sind wir entschlossen, das Projekt mit den kooperierenden Anwaltskammern zu beginnen. Wir sind zuversichtlich, dass der Erfolg dieses Unternehmens bald auch die anderen Kammern überzeugen wird.“