Fladgate Fielder verstärkt German Group

Autor/en
  • JUVE

Die Londoner Sozietät Fladgate Fielder hat ihre sechsköpfige German Group um den doppelt qualifizierten Solicitor und Anwalt Rolf Stein verstärkt.Bisher war Stein für die IT-Firma Apple in London und München tätig. Er besitzt mehrjährige Erfahrungen als Anwalt im deutsch-britischen Handelsverkehr. Er berät in erster Linie Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum mit Geschäftsinteressen in Großbritannien zu Fragen des Computer-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts. "Trotz der wirtschaftlichen Lage in Deutschland wächst diese Abteilung der Kanzlei ständig. Rolf verfügt über besondere Fachkenntnisse und Erfahrung, die sich für unsere wachsende Mannschaft als sehr wertvoll erweisen werden", freut sich Andrew Kaufman, Leiter der German Group bei Fladgate.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Londoner Sozietät Fladgate Fielder hat ihre sechsköpfige German Group um den doppelt qualifizierten Solicitor und Anwalt Rolf Stein verstärkt.Bisher war Stein für die IT-Firma Apple in London und München tätig. Er besitzt mehrjährige Erfahrungen als Anwalt im deutsch-britischen Handelsverkehr. Er berät in erster Linie Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum mit Geschäftsinteressen in Großbritannien zu Fragen des Computer-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts. „Trotz der wirtschaftlichen Lage in Deutschland wächst diese Abteilung der Kanzlei ständig. Rolf verfügt über besondere Fachkenntnisse und Erfahrung, die sich für unsere wachsende Mannschaft als sehr wertvoll erweisen werden“, freut sich Andrew Kaufman, Leiter der German Group bei Fladgate.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de