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In Deutschland treten Gesetze der Bundesrepublik erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der zur Kölner Verlagsgruppe Dumont gehört. Bürger können die Gesetzestexte auf dem Portal www.bgbl.de einzeln kostenlos ansehen. „Sie können aber nicht gedruckt, durchsucht oder kopiert werden“, beklagt die Stiftung. Der Bundesanzeiger Verlag verbiete die Weiterverwendung. „Wer die Gesetzblätter des Staates nutzen will, muss dem privaten Verlag Abo-Gebühren zahlen.“