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Die EU hat dazu kürzlich ein 44-seitiges Konsultationsdokument vorgelegt. „Die Umsetzung der Vorschläge dürfte dazu führen, dass sich manche Auswüchse der Schiedsgerichtspraxis der Vergangenheit nicht wiederholen, und dass nichtdiskriminierende und verhältnismäßige staatliche Regelungen in der Regel nicht für rechtswidrig erklärt werden“, bewertet Prof. Dr. Markus Krajewski, Völkerrechtler an der Universität Nürnberg-Erlangen, das Vorhaben. In einem Gutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen prognostiziert er, dass die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens eines Konzerns gegen einen Staat sinkt. Allerdings würde das System damit grundsätzlich gefestigt.