Die EU hat dazu kürzlich ein 44-seitiges Konsultationsdokument vorgelegt. „Die Umsetzung der Vorschläge dürfte dazu führen, dass sich manche Auswüchse der Schiedsgerichtspraxis der Vergangenheit nicht wiederholen, und dass nichtdiskriminierende und verhältnismäßige staatliche Regelungen in der Regel nicht für rechtswidrig erklärt werden“, bewertet Prof. Dr. Markus Krajewski, Völkerrechtler an der Universität Nürnberg-Erlangen, das Vorhaben. In einem Gutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen prognostiziert er, dass die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens eines Konzerns gegen einen Staat sinkt. Allerdings würde das System damit grundsätzlich gefestigt.
Das begrüßt Hogan Lovells-Schiedsexperte Karl Pörnbacher, der zahlreiche internationale Schiedsverfahren begleitet hat. „Ich kann die grundsätzliche Kritik nicht nachvollziehen“, sagt Pörnbacher. Es gebe schließlich bereits jetzt unzählige bilaterale Investitionsschutzabkommen, ohne die viele Unternehmen sich im Ausland wirtschaftlich gar nicht betätigen würden. „Ich halte solche Abkommen für sehr vorteilhaft – wenngleich ich die Forderung nach mehr Transparenz oder einer zweiten Instanz für diskussionswürdig halte“, sagt Pörnbacher.
Beispiele für solche Investorenklagen gegen Staaten gibt es zahlreiche: So geht aktuell etwa der Tabakkonzern Philip Morris mit einen Investitionsschutzklage gegen Uruguay und Australien vor, weil die Länder ihre Raucherschutzgesetze verschärft haben. Deutschland wird wegen des Atomausstiegs vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall auf Schadensersatz von knapp vier Milliarden Euro verklagt.