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Gleichstand hat es zwischen Deutschland und Großbritannien bei den Beförderungen in der Vergangenheit schon einmal gegeben: 2014 und 2022 wurden in beiden Jurisdiktionen je 5 beziehungsweise 7 Partnerinnen und Partner ernannt. 2023 hatte London dann mit 11 Beförderungen wieder deutlich die Nase vorn, in ganz Kontinentaleuropa waren es nur 10, Deutschland stellte davon 6 – ein Partner ist sowohl in Wien als auch in Düsseldorf tätig. Nun steigen in Deutschland 7 Anwältinnen und Anwälte in die Partnerschaft auf, in London sind es nur 6.