Geldwäscheprävention

Anwälte sind stärker gefordert

Anwälte müssen künftig, bevor sie ein Mandat annehmen, den Mandant und die Hintergründe des Mandats umfangreicher beleuchten. Kanzleien mit mehr als 30 Berufsträgern sind zudem verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Darauf hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit der Bundessteuerberater- und der Wirtschaftsprüferkammer verständigt.

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Zum März war das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft getreten, das Anwälte stärker als bisher in die Pflicht nimmt, ihre Mandanten zu überprüfen. Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention soll damit internationalen Standards genügen. Vor allem die Sorgfaltspflichten wurden erweitert.

Für international tätige Großkanzleien ändert die Gesetzesänderung wenig. „Wir bieten schon seit Jahren einen harmonisierten Rahmen innerhalb der Kanzlei, der länderübergreifend gültig ist“, sagte Dr. Heiner Hugger, Wirtschaftsstrafrechtsspezialist und Geldwäschebeauftragter für Deutschland bei Clifford Chance. Nur so könne man grenzüberschreitende Mandate ausreichend gründlich überprüfen und sicher sein, den Anforderungen aller Länder zu genügen. Vor allem in den USA sind die Vorschriften seit 9/11 umfangreich. Bei Clifford Chance erfolgt die Überprüfung direkt zu Beginn, wenn das potenzielle Mandat nach möglichen Konflikten abgeklopft wird.

Bei Kanzleien, die sich bisher am deutschen Rechtsrahmen orientierten, richten sich die Sorgfaltspflichten im Einzelnen nach dem jeweiligen Risiko, das das Mandat mit sich bringt. Die Sanktionen, die bei Pflichtverletzungen fällig werden vereinheitlicht das neue Gesetz auf eine maximale Höhe von 100.000 Euro.

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