JUVE: Vor 27 Jahren haben Sie bereits einmal eine Kanzlei gegründet. Was war mit Orthpartners heute anders?
Dr. Robert Orth: Heute muss man sehen, dass es viel mehr Möglichkeiten gibt, eine Kanzlei zu gründen, vor allem aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive. Nehmen Sie zum Beispiel die Kommanditgesellschaft, die Kanzleigründern erst seit Kurzem zur Verfügung steht. Früher stand vor allem die Partnerschaftsgesellschaft zur Verfügung. Wir haben unsere Kanzlei als Kommanditgesellschaft gegründet. Darin sind wir heute viel flexibler.
In welcher Hinsicht?
In vielerlei Hinsicht, sowohl auf der Dienstleistungs- als auch auf der Mitarbeiterseite. Auf der Dienstleistungsseite können wir als Kommanditgesellschaft Angebote machen, die mit einer klassischen Freiberuflereinheit wie der PartG mbB unmöglich sind: Wir können zum Beispiel Liquidatoren stellen und unseren Mandanten Dienstleistungen wie den Postservice anbieten. Jeweils nicht, um mit diesen Tätigkeiten viel Geld zu verdienen, sondern als Teil eines umfassenderen Dienstleistungsangebots. Ganz wichtig ist aus unserer Sicht aber die Flexibilität auf der Mitarbeiterseite.
Was können Sie dort anbieten?
Bei uns können Sie Gesellschafter und Angestellter gleichzeitig sein. In der PartG mbB geht nur entweder oder. Das ist aus unserer Sicht auch ein Teil des Problems, warum es zum Beispiel noch immer zu wenige Frauen in die Gesellschafterposition schaffen. In der Kommanditgesellschaft können wir unseren Kolleginnen und Kollegen das Angebot machen, mit einem kleinen Equity-Anteil am Unternehmensgewinn beteiligt zu sein und sie zugleich mit einem größeren Fixgehaltsanteil gemäß ihrer Lebenssituation abzusichern. Das hat aus unserer Sicht den Vorteil, dass wir mehr ‚echte‘ Partnerinnen und Partner einbinden können, nicht um – wie in den britischen und amerikanischen Kanzleien – den Profit pro Equity-Partner zu erhöhen, sondern um das Unternehmertum im besten Sinne etwa auch durch Entscheidungspartizipation zu fördern. Angestellte Salary-Partner haben aus unserer Sicht weniger Anreize, unternehmerisch tätig zu werden.
Wie vergüten Sie Ihre Partner?
Alle Partner sind als Gesellschafter am Gewinn beteiligt. Wir machen keine Stundenvorgaben. Wer mehr leistet, bekommt mehr ausgeschüttet. Das finden wir sehr gerecht und transparent. Verschiedene Leistungen werden bei uns besonders berücksichtigt. Das ist aber nur ein Teil des Systems: Daneben ist ein Lockstep – gekoppelt an die Beteiligungshöhe – implementiert mit einer klassischen Senioritätskomponente. Mit der Zeit steigt man in der Punktzahl auf.
Wie groß soll die Kanzlei werden?
Ich glaube, dass der Markt größere Einheiten sehen will. Vor allem der Mittelstand setzt nicht mehr auf kleine Kanzleien mit vier, fünf oder sechs Berufsträgern, die vorgeben, alles zu machen. Heute müssen sich selbst Einheiten mit 30 bis 40 Anwälten fokussieren. Das wollen wir auf Dauer nicht, wir wollen einen Full Service anbieten und auch Spezialitäten, wie zum Beispiel das Hochschulrecht, im Angebot haben. Deswegen werden wir weiter wachsen. Nach dem Start im April 2025 mit 20 sind wir jetzt zum Jahresende schon 30 Berufsträger, davon 12 Partner. Eine hohe zweistellige Zahl Anwälte könnte es werden – und der Personalmarkt von heute hilft uns dabei.