Die Schweizer Gesellschaft bietet Haarmann die Möglichkeit, die Partner der inzwischen in eigenständigen Ländergesellschaften organisierten Auslandsbüros in Wien, Paris und London in einer kanzleiübergreifenden Struktur zusammenzufassen. Ursprünglich waren die westeuropäischen Haarmann-Büros als Dependancen der deutschen Praxis angelegt, was durch die ausländischen Berufsrechte zunächst jeweils geduldet worden war.
In Deutschland ist Haarmann bisher wie viele andere Kanzleien als BGB-Gesellschaft organisiert. Diese Rechtsform hat zumal nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung haftungsrechtlich deutliche Nachteile gegenüber der Partnergesellschaft, die seit 1998 nachträglich mit einer wirksamen Haftungsbeschränkung ausgestattet ist.