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Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter soll nun überwachen, ob Unzer die angeordneten Maßnahmen umsetzt. Nicht betroffen von dem verhängten Verbot ist das laufende sowie das neue Geschäft mit Bestandskunden der Unzer E-com. Das gelte zudem auch für das Geschäft anderer Unzer-Unternehmen im In- und Ausland teilte der Zahlungsabwickler mit, der bis September 2020 unter Heidelpay firmierte. Der Umsatz der Unternehmenstochter Unzer E-com hatte im Jahr 2021 rund 12 Prozent der Gesamteinnahmen betragen.