In den USA wurde bereits im Juni ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 eröffnet, das das weltweite Vermögen der Kanzlei umfasst. Das jetzt in Frankfurt eröffnete Verfahren betrifft die Verwaltung des inländischen Vermögens von Howrey.
„Nachdem wir uns Klarheit über die Situation in Deutschland verschaffen konnten und eine Fortführung des Geschäftsbetriebs aufgrund der vorangegangenen Schließung der deutschen Standorte und des fehlenden Personals nicht mehr in Frage kommt, wird es jetzt auf die abschließende Ermittlung des inländischen Vermögens im Rahmen einer geordneten Liquidation ankommen“, sagte Hermann. „Hierzu werde ich auch von der Kooperationsbereitschaft des Trustee im US-amerikanischen Hauptinsolvenzverfahren abhängig sein.“
Hermann zählt zu den renommiertesten Insolvenzverwaltern Deutschlands und kümmerte sich in den vergangenen Jahren um zahlreiche Großinsolvenzen wie etwa die des Baukonzerns Holzmann, aber zuletzt auch um zahlreiche in die Pleite gerutschte Mittelständler.
Das Verfahren ist nach Angaben Hermanns „einer der eher seltenen Fälle eines Sekundärinsolvenzverfahrens mit Bezug zu einem internationalen Insolvenzfall außerhalb der EU. Mangels Anwendbarkeit der europäischen Vorschriften ist dieses Verfahren daher nach dem deutschen internationalen Insolvenzrecht abzuwickeln.“ Dies mache den Fall auch aus juristischer Sicht außergewöhnlich.
Mitte März hatte die Partnerschaft von Howrey beschlossen, die Kanzlei aufzulösen. Zu ihren besten Zeiten zählte die 1956 gegründete Sozietät weltweit über 500 Anwälte an 16 Standorten. Vor allem in den vergangenen beiden Jahren verbuchte Howrey aber enttäuschende Umsatzzahlen und verlor in der Folge zahlreiche Partner. Anfang dieses Jahres waren es noch 375 Anwälte weltweit.
Schon Monate vor dem Auflösungsbeschluss war zunehmend über das Schicksal der Kanzlei spekuliert worden. Spätestens zum Jahreswechsel 2010/11 hatte sich dies zusehends beschleunigt, als Howrey nach zahlreichen Partnerverlusten in den USA in Europa Abgänge von rund einem Dutzend IT-/IP-Partnern in Brüssel, Amsterdam und Paris hinnehmen musste (mehr…). Die IP-Praxen in Amsterdam und Brüssel waren die wichtigsten europäischen Standorte in diesem Bereich.
Kurz danach war dann bekannt geworden, dass die deutsche IP-Praxis von Howrey nahezu vollständig zur englischen Kanzlei Field Fisher Waterhouse wechselt (mehr…), die damit ein Büro in München eröffnete. Der bekannte Patentrechtler Joachim Feldges übernahm bei Field Fisher die Position des deutschen Managing-Partners. (René Bender)