Im Februar verhandelt Karlsruhe über NPD-Verbot

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Anwaltliche Vertrteter von Legislative und ExekutiveDer Bundesrat wird in seinem Beschluss vom November 2001, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu beantragen, von einem Team von Redeker Sellner Dahs & Widmaier unter Federführung von Dr. Dieter Sellner betreut.

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Bereits im Winter 2000 hatten der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung einen Verbotsantrag gestellt. Die Bundesregierung wird von Professor Dr. Hans Peter Bull sowie Dr. Karlheinz Quack (Wilmer, Cutler & Pickering – Qauck, Berlin) vertreten. Prozessbevollmächtigte des Bundestages sind Prof. Dr. Günter Frankenberg (Frankfurt) und Prof. Dr. Wolfgang Löwer (Bonn). Nach fünf Verhandlungstagen im kommenden Februar wird mit einem raschen Urteil gerechnet.

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