Mit der jetzigen Vereinbarung untermauert Clifford ihr Selbstverständnis als eine der internationalen Sozietäten, die über starkes Geschäft mit indischem Bezug verfügen. Clifford und AZB werden sich gegenseitig mit Beratungsaufträgen betrauen.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es internationalen Sozietäten nicht erlaubt, eigene Büros in Indien zu eröffnen. Daher gehen Kanzleien gerne Kooperationen ein, um ihr Engagement im indischen Markt zu demonstrieren.
Allerdings sind diese Kooperationen, wie etwa zwischen Allen & Overy und Trilegal oder Linklaters mit Talware Thakore & Associates keine exklusiven Netzwerke. Clifford und AZB haben die Absicht erklärt, einen noch engeren Verbund gründen zu wollen, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern.