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Die Entscheidung stützt sich auf den sogenannten Advocates Act von 1961. Das Gericht hat auf dessen Basis die Rechtsberatung durch ausländische Kanzleien insgesamt für rechtswidrig erklärt. Dies betrifft Beratung ebenso wie Vertretung, unabhängig davon, in welchem nationalen Recht beraten wird. Die Beklagten hatten argumentiert, das Gesetz erfasse nur das Auftreten vor Gericht. Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die bisherigen Bemühungen um eine Liberalisierung des indischen Anwaltsmarktes, die unter anderem auch auf EU-Ebene betrieben werden.