Industrie 4.0

Unternehmen setzen auf individuelle rechtliche Lösungen

Die unternehmensübergreifende Vernetzung der Wirtschaft bringt eine Fülle neuer Rechtsfragen mit sich. Die Industrie 4.0 beschäftigt Verbände, Politik und Rechtsabteilungen gleichermaßen. Zumindest Verbände und Rechtsabteilungen sind sich einig: Die Politik sollte sich mit übereilten Gesetzesinitiativen zurückhalten.

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Die Rechtsunsicherheiten im Kontext Industrie 4.0 sind groß: Wenn Maschinen miteinander kommunizieren, produzieren sie Daten – doch wem gehören diese? Und sie produzieren womöglich Fehler – wer soll dafür gerade stehen? Die Rechtspraktiker in den Unternehmen sind sich sicher, dass sich diese Fragen am besten mit Verträgen lösen lassen, nicht mit Gesetzen. Dahinter steht die Sorge, dass allzu frühe gesetzliche Regelungen dazu führen könnten, dass derzeit noch nicht einmal erahnbare neue Geschäftsmodelle nicht umgesetzt werden können.

Kraftakt für kleinere Rechtsabteilungen

Für Rechtsabteilungen bedeutet das, Vertragsverhandlungen und -muster neu gestalten zu müssen. Die sogenannte Old Economy muss sich künftig intensiv mit Themen befassen, die bislang vor allem die New Economy beschäftigte. Das reicht von Fragen des Dateneigentums und der Datennutzung bis zu neuen Fragen des Patentrechts. Große Teams können das bewältigen, für kleinere Rechtsabteilungen – etwa in Zulieferunternehmen – wird dies jedoch ein Kraftakt, verbunden mit dem Risiko, der Verhandlungsmacht der Konzerne wenig entgegensetzen zu können.

Dadurch wird auch ein alt bekanntes Streitthema wiederbelebt und könnte eine ganz neue Brisanz bekommen: das AGB-Recht. Die Industrie 4.0 wird die Globalisierung auf eine neue Ebene heben, so die Prognose. Der grenzenlose Datenfluss und die weltweite Kommunikation intelligenter Maschinen lässt nationalen Rechtsphänomenen wenig Raum, gerade dann, wenn neue juristische Lösungen in individuellen Verträgen gefunden werden sollen und müssen. 

Hier sieht auch ein Teil der Verbände gesetzgeberischen Handlungsbedarf: So spricht sich unter anderem der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau für eine Liberalisierung des AGB-Rechts aus. Der Bundesverband der Deutschen Industrie hingegen hält sich mit Forderungen zurück, da die Mitgliedsunternehmen zu unterschiedliche Interessen vertreten. Die Praktiker wiederum liebäugeln längst mit anderen Rechtsgrundlagen, um das Problem zu umgehen.

Mehr über die Herausforderungen, die Industrie 4.0 für Rechtsabteilungen und Unternehmensverbände mit sich bringt, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt.

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