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Kuka-Chefjurist übergibt an Stellvertreter

Beim Augsburger Roboterkonzern Kuka steht ein weiterer hochrangiger Wechsel an: Nachdem sich Ende vergangenen Jahres schon der Vorstandschef Till Reuter vorzeitig verabschieden musste, hat nach JUVE-Informationen nun auch Rechtschef Dr. Siegfried Schwung eine Vertragsaufhebung unterzeichnet. Schwungs langjähriger Stellvertreter Marcus Gebert wird die Leitung des Rechtsteams übernehmen.

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Siegfried Schwung
Siegfried Schwung

Reuter und Schwung hatten 2016 maßgeblich dazu beigetragen, dass eine weitreichende Investitionsvereinbarung mit dem chinesischen Investor Midea ausgehandelt wurde. Anfang 2017 ging Kuka nach langem Ringen mehrheitlich an Midea. Schwung wird das Unternehmen nun zum 31. März verlassen. Er ist in Personalunion Chefjurist, Chief Compliance Officer und Leiter des Hauptsekretariats. Zudem verantwortete er in den vergangenen Jahren als Leiter Corporate Development auch die M&A-Tätigkeiten des börsennotieren Unternehmens. Es ist davon auszugehen, dass seine Vertragsaufhebung auf Druck der chinesischen Mehrheitsaktionäre im Aufsichtsrat erfolgte, so wie schon der Wechsel des CEOs.

Schwung war seit 2010 bei Kuka tätig. Der Syndikus hatte seine Karrierie beim Baukonzern Bilfinger begonnen und war anschließend gut zwanzig Jahre bei Daimler tätig. Dort amtierte er als General Counsel der Mercedes Benz US-Sparte, verantwortete die kapitalmarktrechtlichen Themen im Konzern und leitete auch die Rechtsgeschäfte von Daimler Financial Services. Bevor er zu Kuka ging, arbeitete er noch einige Jahre als Anwalt, beispielsweise bei Thümmel Schütze & Partner, für die er das Büro Singapur leitete.

Der milliardenschwere Konzern Kuka gilt als einer der Marktführer bei der Umwandlung der klassischen Fertigungsindustrie zur Industrie 4.0. Daher gehörte Schwung, der die Konzernrechtsabteilung in den vergangenen Jahren an die Bedürfnisse der Digitalisierung angepasst hatte, auch der Arbeitsgruppe „Plattform Industrie 4.0“ an. Diese hat für die Bundesregierung Vorschläge für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung  erarbeitet, die in den sogenannten Aktionsplan „Hightech-Strategie 2020” eingeflossen sind.

 

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