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Der Arbeitskreis für Insolvenzrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV) hat sich auf seiner Frühjahrstagung in Frankfurt/M einen neuen Namen gegeben. Nunmehr firmiert der Kreis am Insolvenzrecht interessierter Anwälte als Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltVerein. Durch den Namen soll eine Öffnung der Arbeitsgemeinschaft (AG) für überwiegend in der Sanierungsberatung tätige Wirtschaftsanwälte dokumentiert werden. Eine berufspolitische Initiative hat die neue AG mit dem Vorschlag ergriffen, den Fachanwalt für Insolvenzrecht in Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierung umzubenennen.