Vorreiter war das Amtsgericht Fulda, das für die Dura-Gruppe mit neun Gesellschaften am 5. März ein solches Schutzschirmverfahren eingeleitet hat. Sachwalter ist hier der bekannte Insolvenzexperte Ottmar Hermann von der Kanzlei Hermann, als Handlungsbevollmächtigter der Dura-Geschäftsführung wurde Dr. Stefan Oppermann ins Boot geholt. Dura produziert mit rund 650 Mitarbeitern Bodenbeläge sowie Auto-Innenausstattungen. Oppermann ist selbst als Insolvenzverwalter tätig und Partner der Kanzlei Pöhlmann Früchtl Oppermann mit Standorten in Nürnberg und München.
Das Schutzschirmverfahren ist ein Bestandteil der Insolvenzrechtsreform, die Anfang März in Kraft getreten ist. Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erweitert die Möglichkeiten der Eigenverwaltung, bei der das Schuldnerunternehmen unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters seine Sanierung in Eigenregie vorbereiten kann. Die Zahlungsunfähigkeit darf noch nicht eingetreten sein.
Als Sachwalter kann das Unternehmen eine Person vorschlagen, die das Gericht nur in begründeten Fällen abweisen darf. Vor der Gesetzesänderung war das „Mitbringen“ eines Verwalters von verschiedenen Seiten kritisiert worden, weil dadurch die Unabhängigkeit seiner Sachwalterrolle in Gefahr sein könnte. Zur Vorlage eines Insolvenzplans räumt das Gericht nach dem neuen Paragrafen 270b dem Unternehmen eine Frist von bis zu drei Monaten ein.
Bei Drescher soll der Insolvenzplan dementsprechend Ende Mai fertig sein. Die drei Drescher-Betriebe, die jetzt Insolvenz angemeldet haben, erwirtschaften mit rund 500 Mitarbeitern etwa 70 Millionen Euro Umsatz. Sie waren durch schwache Nachfrage und Steuernachforderungen des Finanzamts in die Verlusestzone geraten.
Drescher gehört seit dem Jahr 2000 zu französischen Eppe Groupe. Für die Kanzlei des jetzigen Sachwalters Bilgery bedeutet das Insolvenzverfahren ein Wiedersehen: Die Franzosen hatten Ende 1999 den deutschen Druckdienstleister übernommen. Verkäufer damals war Volker Grub, Seniorpartner von Grub Brugger, der sich seit 1998 als Vergleichs- beziehungsweise Konkursverwalter nach altem Recht um die Geschicke des Unternehmens gekümmert hatte.