Über Prof. Dr. Christoph Knauer
Zur Person:
Der Gründungspartner der Kanzlei Knauer&, Professor Dr. Christoph Knauer, verantwortet die Bereiche Unternehmensstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie strafrechtliche Revision und Verfassungsbeschwerden.
Er verfügt über langjährige Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts und des Strafprozessrechts; seine Prozesserfahrung erstreckt sich insbesondere auch auf Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Prof. Dr. Knauer berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen und deren Führungskräfte in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, in Bußgeldverfahren sowie im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen, Compliance und gesellschaftsrechtlichen Gremienentscheidungen. Seine Erfahrung in der Bewältigung von Krisensituationen hat dazu geführt, dass er regelmäßig Vorstände und Aufsichtsräte auch bzgl. risikoreicher Entscheidungen vor dem Hintergrund der Business-Judgement-Rule berät.
Manager internationaler Unternehmen verteidigt er ebenso wie Geschäftsführer von Mittelständlern. Ärzte und Kliniken berät er in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und bei der Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Regelmäßig wird er von Kollegen für Revisionen und Verfassungsbeschwerden empfohlen.
Prof. Dr. Knauer verteidigt bundesweit und berät in ganz Europa und den USA.
Im März 2015 wurde er zum Honorarprofessor für die Fachgebiete Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität München ernannt; zudem ist er Prüfer in der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Er betreibt eine intensive Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit mit besonderem wissenschaftlichem Schwerpunkt auf dem Strafprozessrecht und dem Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht. Er ist u.a. Mitherausgeber des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung, des Münchner Anwaltshandbuchs Strafverteidigung sowie Mitherausgeber und Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ).
Er ist seit 2019 Vorsitzender des Vorstandes der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG). Zudem ist er seit 2020 Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied der AG Rechtsstaat der BRAK. Er ist seit Juni 2022 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer München und seit Dezember 2022 Vizepräsident.
Er studierte bis 1995 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem Ersten Staatsexamen war er von 1995 bis 2000 als Assistent am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Claus Roxin tätig. Seitdem ist er Lehrbeauftragter im Straf- und Strafprozessrecht. 2000 wurde er mit einer Arbeit zur Zurechnung in Gremien (u.a. Vorständen) promoviert. 2002 absolvierte er die Zweite Juristische Staatsprüfung. Zunächst war er von 2002 bis 2009 in leitenden Positionen bei den Verlagen C.H. Beck und der Wolters Kluwer Deutschland GmbH tätig. Parallel war er als Of Counsel in mehreren Kanzleien als Verteidiger tätig, insbesondere im Bereich strafrechtliche Revisionen.
Von 2009 bis 2022 war Prof. Dr. Knauer Partner in der damaligen Kanzlei Ufer Knauer Rechtsanwälte in München tätig. Die Kanzlei entwickelte sich seit seinem Eintritt zu einer der führenden wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzleien in Deutschland.
2023 gründete er gemeinsam mit Sören Schomburg und Dr. Björn Boerger die Kanzlei Knauer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Compliance/Internal Investigation
- Revision und Verfassungsbeschwerde
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Bankenstrafrecht
- Korruption: Prävention und Verteidigung
- Kapitalmarktstrafrecht
- Geldwäscheprävention und -verteidigung
- Subventionsbetrug
- Berufsrecht
- Strafrechtliche Gutachten
- Begleitung in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen