Die Gesellschaft gehört zur AKH-Stiftung mit Sitz in Celle, die neben dem Klinikum in Peine auch das Klinikum in Celle sowie weitere Servicegesellschaften betreibt.
Die Eigenverwaltung wird von BBORS Kreuznacht aus Münster verantwortet, dort konkret von den beiden Insolvenzrechtspartnern Dr. Frank Kreuznacht (Federführung) und Thore Voß. Das zuständige Amtsgericht Celle bestellte Dr. Malte Köster, Namenspartner der Bremer Kanzlei Willmer Köster, zum vorläufigen Sachwalter. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gab es laut ver.di zu Beginn des Verfahrens keine Betriebsversammlung.
Die Sanierer wollen den Betrieb im Krankenhaus aufrechterhalten und seinen Bestand sichern. An den Gesprächen hierzu ist auch die öffentliche Hand durch das Land Niedersachsen, die beiden Landkreise Peine und Celle und die Stadt Peine beteiligt. Das Klinikum befindet sich bereits seit Längerem in finanziellen Schwierigkeiten. 2019 war ein Verkauf gescheitert, nun wird daran anknüpfend über einen neuen strukturierten Verkaufsprozess gesprochen.
Die beteiligten Kanzleien kennen sich aus früheren Verfahren. Noch im Dezember vergangenen Jahres traten sie in gleicher Konstellation bei der Insolvenz der Traditionsbäckerei „Der Weserbäcker“ an. Dort beriet BBORS ebenfalls mit Kreuznacht, Köster wurde Sachwalter.