JUVE: Netzbetreiber Tennet finanziert die Westküstenleitung mit einer Hybridanleihe für Bürger. Dabei erweckt das Bundeswirtschaftsministerium den Eindruck, der Bürger beteilige sich an der Leitung direkt. Dies ist aber nicht der Fall. Weshalb?
Dr. Hendrik Haag: Es gab natürlich auch Überlegungen, eine direkte Beteiligung an einer bestimmten Leitung zu strukturieren. Jede Leitung müsste dann über eine eigene Gesellschaft gebaut und betrieben werden, was eine Zulassung als separater Netzbetreiber voraussetzt. Eine derartige Fragmentierung der Netzbetreiberszene ist regulierungsseitig aber nicht gewünscht. Durch die Anleihe beteiligt man sich zudem am Unternehmen eines etablierten internationalen Netzbetreibers und ist nicht abhängig vom Erfolg oder Misserfolg einer einzigen Leitung.
Für Tennet ist eine Hybridanleihe eine attraktive Alternative zu einem Kredit, die aber hohe Risiken für die Gläubiger birgt. Warum hat man sich für dieses Finanzierungsinstrument entschieden?
Die Anleihe hat ein höheres Risiko als erstrangige Unternehmens- oder gar Staatsanleihen. Aber Tennet verzinst sie deswegen auch höher, übrigens sogar deutlich höher als vergleichbare von Tennet ausgegebene Anleihen. Zudem hat sich Bundesumweltminister Peter Altmaier ohne nähere Abstimmung mit den Netzbetreibern auf den Ertrag von fünf Prozent bereits öffentlich festgelegt, was nur für ein nachrangiges, hybrides Finanzinstrument angemessen ist. Für Tennet entsteht andererseits in der Anerkennung als Eigenkapital ein die höhere Verzinsung rechtfertigender Vorteil. Damit werden die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten gewahrt.
Was wäre aus Ihrer Sicht eine Alternative gewesen?
Eine Chancen- ist auch eine Risikobeteiligung. Wer weniger Risiko will, muss niedrigere Zinsen akzeptieren. Ansonsten könnte man den betroffenen Bürgern auch einfach Geld schenken. Dafür wäre dann aber der Staat zuständig.
Die Bürgeranleihe von Tennet ist ein Pilotprojekt. Was sollte man bei künftigen Anleihemodellen anders machen?
Es kommt entscheidend darauf an, was für die anlageinteressierten Bürger attraktiv ist. Die jetzige Anleihe repräsentiert ein moderates Risiko bei attraktiver Rendite. Sollte die engere Anlehnung an eine einzelne Leitung gewünscht sein, so würde sich dadurch wegen der fehlenden Diversifizierung das Anlegerrisiko deutlich erhöhen. Die dafür außerdem erforderliche juristische Verselbständigung der betreffenden Leitung – sie müsste dann ja vom wirtschaftlichen Schicksal des Netzbetreibers abgeschirmt werden – würde eine Vielzahl regulatorischer Fragen aufwerfen, die zunächst mit der Bundesnetzagentur zu klären wären. Ob der damit verbundene Aufwand noch zu einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis führt, ist in meinen Augen zweifelhaft.
Das Interview führte Parissa Kerkhoff.