Interne strafrechtliche Ermittlungen

BRAK legt Standards vor

Sie kommen vorsichtig als Thesen daher, sind aber eigentlich ein Code of Conduct für die Durchführung interner strafrechtlicher Ermittlungen in Unternehmen. Nach monatelanger Vorbereitung sind seit heute Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) öffentlich, wie als Anwalt des Unternehmens mit solchen Mandaten umzugehen ist.

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Anlass für diese Governance-Regeln war, dass nach Ansicht vieler Strafrechtler von externen Anwälten durchgeführte Untersuchungen aus dem Ruder zu laufen drohen. Die Initiative ging, soweit bekannt, vom Strafrechtsausschuss der BRAK aus. Maßgeblich an der Entwicklung beteiligt waren die Ausschussmitglieder Prof. Dr. Alfred Dierlamm, Strafrechtler aus Wiesbaden, und Dr. Anne Wehnert, Partnerin der Düsseldorfer Kanzlei tdwe Thomas Deckers Wehnert Elsner. Wehnert hatte sich bereits auf dem Anwaltstag für einen Corporate Investigation Codex ausgesprochen.

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