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Anlass für diese Governance-Regeln war, dass nach Ansicht vieler Strafrechtler von externen Anwälten durchgeführte Untersuchungen aus dem Ruder zu laufen drohen. Die Initiative ging, soweit bekannt, vom Strafrechtsausschuss der BRAK aus. Maßgeblich an der Entwicklung beteiligt waren die Ausschussmitglieder Prof. Dr. Alfred Dierlamm, Strafrechtler aus Wiesbaden, und Dr. Anne Wehnert, Partnerin der Düsseldorfer Kanzlei tdwe Thomas Deckers Wehnert Elsner. Wehnert hatte sich bereits auf dem Anwaltstag für einen Corporate Investigation Codex ausgesprochen.