Interview

"Vielleicht ist die Zeit einfach noch nicht reif für Ceta"

Fast 200.000 Unterschriften haben nicht gereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Eilanträge gegen das Ceta-Abkommen mit Kanada abgelehnt. Damit kann Ceta wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Über die Entscheidung sprach JUVE mit Dr. Anke Meier. Die Noerr-Partnerin ist auf Schiedsverfahren im Handelsrecht und im Investitionsschutz spezialisiert.

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Meier_Anke
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Drei Auflagen nannten die Richter im Wesentlichen. Erstens: Die Bundesregierung muss vor ihrer Zustimmung im EU-Ministerrat sicherstellen, dass nur die Teile des Abkommens vorläufig in Kraft treten, die eindeutig in der Kompetenz der Europäischen Union liegen.

Zweitens: Der sogenannte Gemischte Ausschuss, das Steuerungsgremium des Abkommens, muss durch die nationalen Parlamente ausreichend demokratisch legitimiert sein.

Drittens: Es muss ein Zurück geben. Die Regierung müsse völkerrechtlich bindend versichern, dass Deutschland zur Not wieder aus dem Abkommen aussteigen kann, falls etwa Ceta in einem Hauptsacheverfahren doch noch für verfassungswidrig erklärt wird.

Die Musiklehrerin Marianne Grimmenstein-Balas, die über eine Petition für 68.000 Verfassungsbeschwerden gegen Ceta steht, freute sich über die Entscheidung. Auch ihr ärgster Gegner, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), sagte, er sei sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Die Auflagen seien „relativ problemlos zu erfüllen“, teils sei das sogar schon geschehen.

JUVE: Sowohl Gegner als auch Befürworter von Ceta verbuchen die Karlsruher Entscheidung als Erfolg. Wie kann das sein?

Anke Meier: Das Verfassungsgericht hat es scheinbar jedem Recht gemacht. Es geht erst einmal weiter, das freut die Befürworter, aber das ist an Bedingungen geknüpft, die die Sorgen der Gegner aufgreifen. Wie diese Bedingungen ausgelegt werden sollen, ist aber in weiten Teilen unklar.

Was ist unklar daran zu sagen: Wo es um nationale Zuständigkeiten geht, darf das Abkommen noch nicht in Kraft treten, solange die Verfassungsbeschwerden nicht abschließend geprüft sind?

Als Beispiele für solche Zuständigkeiten nennt das Verfassungsgericht ausdrücklich Regelungen zum Arbeitsschutz und zum Investitionsschutz. Arbeitsschutz leuchtet ein. Aber Investitionsschutz ist seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 ja gerade nicht mehr Sache der Mitgliedsstaaten, sondern der EU. An dieser Stelle lässt sich die Motivation der Richter herauslesen, politisch die Wogen zu glätten.

Das ist bei diesem Thema ja auch nötig.

Mag sein, aber es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts. Im Übrigen sind die Befürchtungen der Ceta-Gegner ohnehin unbegründet, das Abkommen verschaffe Konzernen Klageprivilegien vor Schiedsgerichten. Das Gegenteil ist richtig: Mit Ceta werden Unternehmen beim Thema Investitionsschutz sogar schlechter gestellt als dies bisher der Fall ist.

Warum denn das? Schließlich sollen künftig Unternehmen Staaten verklagen können. Bisher geht das nur, wenn es ein bilaterales Investitionsschutzabkommen gibt. Zwischen Deutschland und Kanada zum Beispiel gibt es aber keines.

Aber dass sich Unternehmen in Demokratien gegen staatliche Willkürakte wehren können, ist schon heute selbstverständlich. Im Ceta-Abkommen ist man den Investitionsschutzkritikern so weit entgegengekommen, dass Unternehmen sogar weniger haben als dieses Recht: Sie haben nur dann eine Chance auf Entschädigung, wenn sie „offensichtliche“ Willkür nachweisen.

Wo liegt das Problem?

Juristisch ist der Begriff eine zusätzliche Hürde. Es ist schwer genug, Willkür nachzuweisen, deshalb scheitern schon heute die meisten Investitionsschutzklagen. Aber wie soll man bitteschön „offensichtliche“ Willkür nachweisen? Was soll das sein? Willkür hätte gereicht.

Immerhin soll ein gemeinsames Investitionsgericht geschaffen werden, das für solche Klagen zuständig ist.

Ja, aber das ist ein fauler Kompromiss. Wie sollen sich Unternehmen gegen Willkür von Staaten vor einem Gericht wehren, an dem eben diese Staaten die Richter aussuchen? Dieses Modell ist widersinnig und wurde nur deshalb im Abkommen verankert, weil der Protest gegen unabhängige Schiedsgerichte so gewaltig war.

Sind diese Proteste nicht berechtigt?

Man kann vieles am bisherigen Modell kritisieren. Es ist nicht perfekt. Mehr Transparenz, klarere Kompetenz-Abgrenzungen – darüber sollte man reden, und das geschieht ja auch. Aber der Protest hat, auch durch teils absurde und schlicht falsche Behauptungen, eine solche Dynamik gewonnen, dass man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat. Das in Ceta verankerte Modell löst jedenfalls weniger Probleme als es verursacht.

Alles in allem: Lohnt es sich trotzdem, für Ceta zu kämpfen?

Ich bin mir nicht mehr so sicher. Zwar wäre es schade, eine solche Chance auf einen wirtschaftlichen Wachstumsschub zu verpassen. Wenn der Preis für ein solches Abkommen aber ist, allen möglichen Bedenkenträgern so weit entgegenzukommen, dass wir – wie beim Investitionsschutz – schlechtere Regelungen schaffen als wir bisher haben: Vielleicht muss man sich dann einfach eingestehen, dass ein solches Projekt nicht konsensfähig ist und die Zeit noch nicht reif. Ich fände das falsch und bedauerlich, aber es könnte politisch das Vernünftigste sein.  

Das Gespräch führte Marc Chmielewski.

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