Interview zu Hinweisbeschlüssen im VW-Komplex

„Davon wird der BGH ohne Not nicht mehr abrücken“

Die Praxis der Hinweisbeschlüsse lässt Klägeranwälte und Verbraucher im Dieselskandal jubeln. Aber was genau bedeuten die Hinweisbeschlüsse prozessrechtlich und mit Blick auf die Erfolgsaussichten etwa für Klagen, die VW vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorwerfen? Darüber sprach JUVE mit Dr. Christoph Thole, Professor für Deutsches und Europäisches Zivilprozessrecht an der Universität zu Köln.

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Christoph Thole
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