Interview zur Adjudikation

„Schneller und zielgerichteter“

Dr. Moritz Lembcke von Oberthür & Partner spricht mit JUVE über die Vorteile der Adjukation in Baurechtsstreitigkeiten. Lembcke setzt sich für diese Form der Streitbeilegung ein und hat dafür eine Fördergemeinschaft gegründet. Im Auftrag der Fördergemeinschaft hat nun der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier ein Rechtsgutachten erstellt, das die Adjudikation in Bausachen als verfassungsrechtlich zulässig ansieht.

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JUVE: Sie betrachten die Adjudikation gerade in Baustreitigkeiten als eine effiziente Lösung. Welche Vorteile sehen Sie?
Moritz Lembcke: Es gibt viele. Durch dieses Verfahren werden technisch versierte Dritte unmittelbar eingebunden und umständliche Beweisbeschlüsse durch technische Laien vermieden. Der Sachverhalt kann zielgerichtet ermittelt werden, ohne dass es zu endlosen Schriftsatzrunden kommt. Die Adjudikation vermeidet Beweisverluste und Mangelfolgeschäden mit einer geringeren Kontrolldichte und -tiefe und reduziert die Verfahrenskosten deutlich.

Das sieht das Bundesjustizministerium (BMJ) anders. Welche Bedenken werden dort gehegt?
Rechtliche. Angeblich verstößt die Adjudikation gegen den Justizgewährleistungsanspruch, wonach Rechtsmittel gegen die Adjudikation nur dann effektiv seien, wenn die Baustelle bis zu einer Gerichtsentscheidung gestoppt wird, um vollendete Tatsachen zu verhindern.

Warum kommt der ehemalige Verfassungsrichter Papier in seinem aktuellen Gutachten für die Fördergemeinschaft zu einem anderen Ergebnis?
Der Justizgewährleistungsanspruch wird durch die Adjudikation nicht eingeschränkt, sondern wieder hergestellt. Baustreitigkeiten sind schlichtweg unjustiziabel geworden. Insbesondere schützt der Justizgewährleistungsanspruch nicht gegen die Schaffung vollendeter Tatsachen durch Zeitablauf. Es muss aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Privatautonomie nur eine angemessene Risikoverteilung erfolgen.

Das BMJ schlägt in der Diskussion um ein neues Bauvertragsrecht als Alternative eine „Bauverfügung“ vor. Warum halten Sie diese für nicht zielführend?
Es ist völlig ungeklärt, wie Sachverständige effektiv eingebunden, in welchem Umfang vom Beibringungsgrundsatz abgewichen und wie die völlig überlasteten Gerichte mit ausreichend Personal verstärkt werden sollen.

Was erwarten Sie vom BMJ nun?
Eine Konzentration auf die ökonomisch relevanten Probleme der Praxis und kein Verzetteln in Nebenschauplätzen sowie ein fundierteres verfassungsrechtliches Verständnis.

Das Gespräch führte Astrid Jatzkowski.

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