Interview zur Messung von Kanzleileistungen

„Bloß nicht zu sehr ins Detail gehen”

Der Wert von Anwaltsleistungen lässt sich kaum messen – so denken heute noch viele. Das ist aber ein Mythos, findet Leo Staub von der Universität St. Gallen. Das Lehr- und Forschungsgebiet des 62-Jährigen sind Themen an der Schnittstelle von Recht und Management. Im Interview erklärt Staub, warum es eigentlich gar nicht so schwierig ist, rechtliche Dienstleistungen zu bewerten.

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Leo Staub
Leo Staub

JUVE: Nur ganz allmählich beginnen Rechtsabteilungen in Deutschland damit, Bewertungskriterien für die von ihnen beauftragten Anwaltskanzleien zu entwickeln. Warum ist das so schwierig? 
Prof. Dr. Leo Staub: Das ist ein Gemisch von Gründen. Zunächst einmal ist der Kostendruck zwar auch in Deutschland hoch, aber immer noch überschaubar verglichen mit den Vereinigten Staaten. Dort sind Rechtsabteilungen viel stärker daran interessiert, den Wert von Anwaltsleistung zu bemessen. 

Wie viel weniger geben denn deutsche Rechtsabteilungen aus?
Viele deutsche Unternehmen geben etwa 40 Prozent weniger als der globale Durchschnitt für Rechtsberatung aus. Die Briten liegen etwa im Schnitt und die Vereinigten Staaten deutlich darüber.

Aber das ist nicht der einzige Grund …
Natürlich nicht, die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant galt – und gilt oft noch immer – als besonders, die erbrachte Leistung als nicht messbar. Das ist jedoch ein Mythos. Wir selbst haben in den vergangenen Jahren schon viel ausprobiert und komplexe Modelle entworfen, um zu ermitteln, was sich alles messen ließe. Dabei haben wir gelernt, dass wir nicht zu sehr ins Detail gehen dürfen – an der vierten Stelle nach dem Komma ist weder der Unternehmensmandant noch die Kanzlei interessiert. Übrigens: Es gibt erste Überlegungen, um die Leistung von Kanzleien mithilfe Künstlicher Intelligenz vergleichbar und damit messbar zu machen. Erst die Zukunft wird aber zeigen, ob da praxistaugliche Instrumente entstehen.

Also haben die Skeptiker gewonnen?
Nein. Man sollte das System nur nicht überfrachten. Es gibt eigentlich nur vier relevante Aspekte, zu denen sich Mandanten eine fundierte Meinung über ihre Berater bilden sollten: Kunden- und Prozessorientierung sowie Risiko- und Ergebnisorientierung. Das sind die Kernelemente einer guten Mandant-Kanzlei-Beziehung.

Kundenorientierung beispielsweise ist ein recht wolkiger Begriff. Wie soll man das denn ­messen?
Ja, bei dem Thema machen Sie ein Riesenfass auf. Und allein deshalb wollen oder können sich die meisten dafür auch nicht die Zeit nehmen. Ich bin allerdings als Freund der Methode ,Net Promoter Score‘ davon überzeugt, dass sich mit nur einer einzigen Frage ein respektables Ergebnis finden lässt: Würden Sie die Kanzlei XY wieder mandatieren? 

Exakte Wissenschaft ist das aber nicht …
Das ist wahr. Der Score ist umstritten und reicht allein sicher nicht. Aber er gibt eine gute Orien­tierung. Viele andere Modelle schaffen nur eine Scheingenauigkeit, die auch nicht mehr aussagt. 

Flankiert würde der Score also durch die ­anderen drei Aspekte, zum Beispiel der Prozessorientierung. Was ist damit gemeint? 
Dahinter steht die Frage, ob die Zusammenarbeit effizient ist. Für Rechtsabteilungen heißt das vor allem: schnell und kostengünstig. Ideen, wie sich die Qualität von Prozessmanagement messen lässt, gibt es viele im Markt. Sie alle eint, dass sie schwierig umzusetzen sind. 

Gibt es nicht einfache Lösungen, etwa um Schnelligkeit zu messen?
Durchaus. Schnelligkeit lässt sich am einfachsten an der Response Time ablesen. Wie lange dauert es von der Frage bis zu einer zielführenden Antwort. Das ist etwas, was sich recht gut nachhalten lässt. Wie schnell arbeitet die Kanzlei im Vergleich zu Wettbewerbern? Hält sie vereinbarte Termine ein? 

Und wie stelle ich fest, ob eine Kanzlei kostengünstig ist?
Für ein reelles Ergebnis bräuchte es pro Projekt eine Deckungsbeitragsrechnung. Ich kenne keine Rechtsabteilung, die sich diese Mühe macht. Aber es wäre die sauberste Methode. Hier kommen aber E-Billing-Systeme ins Spiel: Ihr Vorteil ist, dass sie aufgrund einer Vielzahl von Daten vergleichen können, ob ein Preis angemessen ist. Das erspart viel interne Arbeit.

Das klingt hilfreich, aber genügt es nicht, ­einfach die Kosten herunterzubringen? 
Sicher. Wem es darum geht, der sollte sich unbedingt bemühen, Kostenarrangements abseits des Stundensatzes zu treffen, seien es nun Retainer, Festpreise oder Deckelungen. 

Lassen sich Kanzleien darauf ein?
Wenn die Gesamtsumme attraktiv ist, verweigert sich dem wohl keine Kanzlei. Und der Nebeneffekt ist, dass derartige Modelle quasi automatisch auch für schlanke Arbeitsprozesse in den Kanzleien sorgen.

Das Gespräch führte Astrid Jatzkowski.

Das gesamte Interview mit Leo Staub lesen Sie in der in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt 2/2020

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