Investitionsstreitigkeiten

EU-Kommission will neuen internationalen Gerichtshof schaffen

Die EU-Kommission hat gestern einen neuen Reformvorschlag präsentiert, wie künftig Investitionsstreitigkeiten in Europa gelöst werden könnten: durch Gründung eines neuen Investitionsgerichtssystems, welches das aktuelle ISDS-System zur Streitschlichtung von Investor-Staat-Konflikten ablösen soll. Bereits im Frühjahr zeichnete die EU-Kommission diesen Weg von der Ad-hoc-Arbitration hin zu einem ständigen Gerichtshof in einem ersten Konzept vor.

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Mit dem neuen Handelsgericht möchte die EU-Kommission ein transparentes, rechenschaftspflichtiges „gerichtsähnliches System“ für alle Investitionsstreitigkeiten in Europa schaffen. Obendrein möchte sie ein Berufungsgremium etablieren, welches Einspruchsmöglichkeiten nach erfolgtem Schiedsurteil erlaubt. Alle Verfahrenstermine sollen öffentlich zugänglich sein. Interessenkonflikte, wie sie beteiligte Anwälte oder Kanzleien im existierenden Ad-hoc-Tribunal-System haben, wären künftig ausgeschlossen. Denn es würden unabhängige Richter öffentlich bestellt werden, denen dann nach Zufallsprinzip die einzelnen Verfahren zugewiesen würden, so Handelskommissarin Cecilia Malmström.

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