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Mit dem neuen Handelsgericht möchte die EU-Kommission ein transparentes, rechenschaftspflichtiges „gerichtsähnliches System“ für alle Investitionsstreitigkeiten in Europa schaffen. Obendrein möchte sie ein Berufungsgremium etablieren, welches Einspruchsmöglichkeiten nach erfolgtem Schiedsurteil erlaubt. Alle Verfahrenstermine sollen öffentlich zugänglich sein. Interessenkonflikte, wie sie beteiligte Anwälte oder Kanzleien im existierenden Ad-hoc-Tribunal-System haben, wären künftig ausgeschlossen. Denn es würden unabhängige Richter öffentlich bestellt werden, denen dann nach Zufallsprinzip die einzelnen Verfahren zugewiesen würden, so Handelskommissarin Cecilia Malmström.