Investorenschutz

Auch Ceta-Abkommen sieht nun EU-Gericht vor

Das Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada ist im Hinblick auf den Investorenschutz überarbeitet worden: Das Vertragswerk sieht nun ein Konfliktlösungsmodell mit einem spezialisierten, ständigen Gerichtshof vor – ähnlich wie es der EU-Kommission bei TTIP vorschwebt, dem geplanten Handelsabkommen zwischen den USA und der EU.

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EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte ein bilaterales Handelsgericht für das TTIP-Abkommen vorgeschlagen und bereits im jüngst vereinbarten Handelsabkommen mit Vietnam verankert. Nun ist auch im Ceta-Abkommen ein 15-köpfiges ständiges Gerichtsteam beschrieben. Dieses soll zunächst bilaterale Konflikte verhandeln und um eine ständige Berufungsinstanz ergänzt werden. 

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