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Mit Ausnahme von Bayern stimmten auf der Herbstkonferenz in Leipzig alle Landes-Justizminister gegen die Beschlussvorlage des bayerischen Kollegen Georg Eisenreich. Diese zielte darauf ab, das Rechtsdienstleistungsgesetz zu ändern, damit Rechtsschutzversicherer ihre Kunden außergerichtlich beraten und gegenüber Dritten rechtlich vertreten dürfen. Etwaigen Interessenkonflikten könne mit gesetzlichen Vorgaben vorgebeugt werden, beispielsweise durch ‚Chinese Walls‘ zwischen Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung innerhalb des Versicherer. Dagegen gab es massiven Widerstand der Anwaltschaft.