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Die Justizminister stärken nun die Position der Anwaltschaft und sprechen sich dafür aus, die „nicht erlaubnisfähigen Rechtsdienstleistungen“ durch Legal-Tech-Angebote der Rechtsanwaltschaft vorzubehalten. Legal-Tech-Portale, die auch Rechtsdienstleistungen anbieten, sollen künftig nur noch von Anwälten betrieben werden dürfen. Das wiederum wirft andere Fragen auf. Denn solch Portale arbeiten oft mit der Vorfinanzierung von Prozessen oder dem Kassieren von Erfolgshonoraren. Beides ist Anwälten untersagt. Daher will die JuMiKo auch eine Anpassung im anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht prüfen.