Zu den vier vom Landgericht verbotenen Aussagen gehören etwa solche, die suggerieren, abfindungsheld.de erbringe für seine Kunden individuelle Rechtsdienstleistungen. Dies sei nicht der Fall, fand das Gericht. Vielmehr verarbeite ein Algorithmus eingegebene Parameter, die dann an einen Partneranwalt übermittelt werden. Dieser formuliere eine individuelle Kündigungsschutzklage, für die er die volle Verantwortung übernehme. Die Leistung des Portals reduziere sich somit also weitgehend auf das Vermitteln.
Darüber hinaus darf Legal Hero nicht damit werben, dass das Angebot den Kunden 25 Prozent der erzielten Abfindung kostet. Der richtige Preis der Leistung liege inklusive der fälligen Umsatzsteuer bei 29,75 Prozent.
Die Richter verboten auch die Veröffentlichung dieser Kundenbewertung: „Einfache Abwicklung dank meiner Rechtsschutzversicherung. Sogar die Selbstbeteiligung wurde übernommen. Klasse!“ Der Eintrag sei Anfang Juni 2017 auf der Portalseite erschienen und müsse daher offensichtlich vom Betreiber selbst stammen. Das Gericht verwies auf ein Interview, in dem die Unternehmensgründer Mitte Juni in angegeben hatten, den Geschäftsbetrieb erst im Juni aufgenommen zu haben. Anfang Juni wäre demnach noch niemand in der Lage gewesen, die erfolgreiche Abwicklung seiner Abfindungsansprüche zu loben.
Berufung eingelegt
Der Anwaltverein Bielefeld hatte abfindungsheld.de im Juni 2017 abgemahnt, eine Unterlassungserklärung lehnte Legal Hero aber ab. Anfang August erließ das Gericht ohne mündliche Verhandlung die einstweilige Verfügung gegen die neun Werbeaussagen. Gegen vier davon legte Legal Hero daraufhin Widerspruch ein. Die angekündigte Berufung würde die streitenden Parteien dann vor das OLG Hamm führen. Legal Hero nahm am Mittwoch wie folgt Stellung: „Nach dem Urteil des Landgerichts Bielefeld ändert sich am Service von abfindungsheld.de nichts.“
Vertreter Anwaltverein Bielefeld
Dr. Stracke Bubenzer & Partner (Bielefeld): Volker Küpperbusch; Associate: Steffen Klöne (beide Wettbewerbsrecht)
Inhouse (Bielefeld): Dr. Christoph Meyer-Rahe (Vorsitzender)
Vertreter Legal Hero
Römermann (Hannover): Prof. Dr. Volker Römermann (Berufsrecht), Tim Günther (Wettbewerbsrecht)
Inhouse (Berlin): Robin Friedlein (Geschäftsführer)
Landgericht Bielefeld, 15. Kammer
Dr. Jens Degner (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Legal Hero setzt in dem Verfahren auf den bekannten Berufsrechtler Römermann. Seit Längerem kämpft er etwa auch für die Änderung des Wahlverfahrens der BGH-Anwälte. Zuletzt lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, seine Beschwerde zu verhandeln. Dem Recht der freien Berufe kommt rund um Legal-Tech-Geschäftsmodelle große Bedeutung zu. Die wettbewerbsrechtlichen Fragen übernahm in dem aktuellen Verfahren der junge Römermann-Partner Günther.
Der Legal Hero-Geschäftsführer Friedlein ist Diplom-Jurist und hatte das Start-up gemeinsam mit dem Berliner Buse Heberer Fromm-Partner Prof. Dr. Peter Fissenewert gegründet. Der Gesellschaftsrechtler Fissenewert fungiert als Beiratsvorsitzender des Unternehmens und gilt in Berlin unter anderem als Experte für Compliance-Beratung des Mittelstands.
Dr. Stracke-Partner Küpperbusch hat den Anwaltverein Bielefeld bereits in der Vergangenheit erfolgreich bei Fällen von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz vertreten. Der Gesellschaftsrechtler ist regelmäßig auch in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten für seine Mandanten tätig. Der Vorsitzende des Bielefelder Anwaltvereins Meyer-Rahe ist Partner der Bielefelder Kanzlei Diekmeyer Wagenknecht Nordmeyer. Der Arbeits- und Medizinrechtler berät dort unter anderem Ärzte beim Verkauf oder der Gründung von Praxen und medizinischen Zentren.
Am Landgericht Bielefeld war zunächst Richter Peter Finke für den Beschluss vom Sommer verantwortlich. Finke hatte zum März 2017 die Stellvertretung des in den Ruhestand getretenen langjährigen Vorsitzenden Richters Wilhelm Brechmann übernommen. Der Kammervorsitz blieb bis einen Tag vor der mündlichen Verhandlung im Dezember vakant. Der neue Vorsitzende Richter Degner wechselte vom Landgericht Detmold. (Martin Ströder)