Dem Kostendruck begegnen die General Counsel deutscher Unternehmen deshalb mit der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter, weil der interne Stundensatz bei durchschnittlich 119 Euro liegt – und damit deutlich unter dem externer Anwälte. Der Trend des Insourcings hält also an. Wo sich die Mandatierung nicht vermeiden lässt, drosseln sie die Kosten durch vermehrte Ausschreibungen und Projekthonorare.
Die Digitalisierung sorgt aus zwei Gründen für personelles Wachstum: Zum einen bauen die Rechtsabteilungen für Themen wie Datenschutz und Cybersecurity inzwischen eigene Kapazitäten auf. Zum anderen sorgt die Digitalisierung der Rechtsabteilung selbst für Personalbedarf: Die JUVE-Inhouse-Umfrage ergab, dass 46 Prozent der Befragten eine Person oder ein Team in ihren Reihen haben, das sich schwerpunktmäßig um die Digitalisierung kümmert. Diese Aufgabe schluckt Kapazitäten, die an anderer Stelle neu geschaffen werden müssen.
Die Digitalisierung verändert aber nicht nur die Zahl der Juristen in den Rechtsabteilungen, sondern auch ihre Arbeitsweise und Aufgaben. Denn: Die Industrie 4.0 generiert komplexe Fragen, die zahlreiche Rechtsgebiete ansprechen. Auch ethische Fragen werden künftig häufiger auf dem Tisch der Juristen landen. Deshalb ist es noch wichtiger als früher, dass der Wissenstransfer Inhouse sichergestellt ist. Das bedeutet auch, dass sich die klassische Aufstellung der Rechtsabteilung mit hohen Spezialisierungen auflösen wird. Künftig werden Unternehmensjuristen also flexibler agieren und technisches Verständnis mitbringen müssen – ein Berufsstand im Umbruch.
Mehr zur personellen Entwicklung deutscher Rechtsabteilungen und den neuen Anforderungen an Unternehmensjuristen lesen Sie im aktuellen JUVE Rechtsmarkt 2/2018.