JUVE spricht mit … Dr. Dirk Janßen von Ebner Stolz

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Im Oktober wandelte sich die multidisziplinäre Kanzlei in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) um und firmiert seither auch unter verkürztem Namen. Der Kölner Anwalt Dirk Janßen, Vorsitzender des Geschäftsführungsausschusses, erläutert Motive und Schwierigkeiten.

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Im Oktober wandelte sich die multidisziplinäre Kanzlei in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) um und firmiert seither auch unter verkürztem Namen. Der Kölner Anwalt Dirk Janßen, Vorsitzender des Geschäftsführungsausschusses, erläutert Motive und Schwierigkeiten.

JUVE: Sie gehören zu den ersten Kanzleien in Deutschland, die auf die neue haftungsbegrenzende Rechtsform setzen. Haben Sie die LLP als Alternative nie in Erwägung gezogen?
Dr. Dirk Janßen:
Doch, natürlich. Aber wir sind eine in Deutschland geprägte Gesellschaft, so dass es für uns näher lag, eine deutsche Rechtsform zu wählen – trotz der Nachteile gegenüber der LLP.

Welche Nachteile meinen Sie genau?
Die erweiterte Haftungsbeschränkung der LLP wäre sehr attraktiv gewesen. Während die einzelnen Partner in der PartG mbB wie bislang für Mietschulden oder Gehälter persönlich haften, wären in der LLP selbst diese Schulden auf das Vermögen der Kanzlei begrenzt gewesen.

Eine Umwandlung in eine GmbH oder AG kam für Sie nie infrage? Bei WP- und Steuerberatungsgesellschaften ist das ja gang und gäbe.
Richtig. Aber wir verstehen uns als eine multidisziplinäre Beratungsgesellschaft. Weder AG noch GmbH oder GmbH & Co. KG können aus berufsrechtlichen Gründen gleichzeitig als Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden. Deshalb haben wir weiterhin eine WP- und StB GmbH & Co. KG, mit der wir im Wesentlichen Abschlussprüfungen durchführen.

Die PartG mbB ist für multidisziplinäre Einheiten wie Ihre also nicht wirklich der große Wurf?
Leider nicht. Die unterschiedlichen berufsrechtlichen Regeln der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind nur unzureichend aufeinander abgestimmt und mit dem Gesellschafts- und Handelsrecht harmonisiert.

Mit der Umwandlung in die PartG mbB haben Sie auch den Kanzleinamen gekürzt. Mönning und Bachem, die Bestandteile des Hamburger und Kölner Büros, fielen weg. Zufall oder konzertierte Aktion?
Zufall. Die Namensverkürzung hätten wir sowieso gemacht, weil der Trend eindeutig zu kurzen griffigen Firmierungen geht.

Aber die PartG mbB minimiert doch auch die Risiken einer weiteren Integration Ihrer Büros. Sie müssen jetzt nicht mehr für Beratungsfehler eines anderen Standorts mithaften.
Das hatte für uns keine Relevanz. Die Umstellung der mbB beseitigt im Vergleich zu vorher nur die persönliche Haftung des handelnden Partners. Alle Partner sind von einem Beratungsfehler eines anderen Partners wie bisher mit der Haftung des gesamten Gesellschaftsvermögens betroffen. Dementsprechend ändert sich unsere Geschäftspolitik auch durch die PartG mbB nicht. Wir beraten nach wie vor konservativ und vorsichtig und vereinbaren grundsätzlich Haftungsbegrenzungen; allerdings sind auch deren Voraussetzungen bei einer PartG mbB nicht klar. Auch insofern ist hier leider noch vieles unausgegoren.

Das Gespräch führte Jörn Poppelbaum.

 

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