Nach BAG-Urteil

Nur Billables reichen nicht – Kanzleien müssen Zeiterfassung ausweiten

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung bleibt auch für Wirtschaftskanzleien nicht folgenlos. Sie müssen sich wenigstens darauf einstellen, künftig auch nicht-abrechenbare Arbeitszeit und die Pausen ihrer Berufsträger zu dokumentieren. Noch liegen die Urteilsgründe nicht vor, weswegen viel Raum für Spekulation bleibt. Insgesamt dürfte die Arbeitszeitgesetz-Compliance von Kanzleien durch das Urteil und ohne eine umfassende Gesetzesreform nicht einfacher werden.

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Zuletzt fuhren insbesondere die US-Kanzleien in Deutschland unter Volllast. Wochenarbeitszeiten von deutlich über 50 Stunden sind da unumgänglich und auch keine Neuigkeit in der Branche. Im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz sind solche Zahlen nicht. Mit Blick auf die Arbeitszeitgesetz-Compliance betreiben einige Kanzleien schon länger die Quadratur des Kreises.

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