Kanzleistruktur

Buse wird Partnerschaftsgesellschaft

Buse Heberer Fromm wandelt sich Anfang 2008 in eine Partnerschaftsgesellschaft um. Bislang firmierte die in Deutschland an sechs Standorten vertretene Sozietät als GbR. Mit der Änderung der Gesellschaftsform geht auch eine Anpassung der bisherigen Partnervergütung einher."Es wird künftig ein Gesamtbudget geben, dennoch werden wir bei einem stark umsatzorientierten Vergütungssystem auf Partnerebene bleiben", sagte Buse-Geschäftsführer Christian Pothe.

Teilen Sie unseren Beitrag

Bislang gab es einzelne Budgets für unterschiedliche Bereiche, etwa die Praxisgruppen oder das im Frühjahr dieses Jahres zerbrochene internationale Netzwerk European Legal Alliance. Zudem leiste jeder Partner eine Stammeinlage, deren Höhe jedoch noch nicht feststehe. Einzelne Details werden auf der diesjährigen Buse Hauptversammlung Ende September in Belek (Türkei) bekannt gegeben.

„Die GbR ist für eine Kanzlei unserer Größe nicht mehr zeitgemäß“, begründet Pothe die Entscheidung. Ziel der neuen Struktur sei es, mehr Transparenz innerhalb der Gesamtkanzlei zu schaffen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Standorten zu fördern. Die Umstrukturierungspläne hegt Buse nicht erst seit gestern: Über zwei Jahre beschäftigten sich einzelne Praxisgruppen, vor allem Corporate/M&A sowie Steuern, und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand in Hamburg mit der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform.

Warum die Umsetzung mehrere Jahre dauerte, erklärt sich einerseits durch den langen Weg, den Entscheidungen innerhalb der Sozietät durch Gremien wie den Verwaltungsrat nehmen. Wie bei anderen Kanzleien, die bereits einen Umstrukturierungsprozess hinter sich haben, herrschten zum anderen auch bei Buse innerhalb der Partnerschaft unterschiedlliche Ansichten über die neue Struktur.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de