Gründe seien nach Kanzleiangaben entweder, dass sie selbst eine andere Vorstellung von ihrem Lebensentwurf hätten, die nicht mit einer Vollpartnerschaft zu vereinbaren seien, oder aufgrund ihrer fachlichen Schwerpunkte zwar den eigenen, nicht aber zusätzlich weitere Schreibtische von Associates mit Arbeit füllen könnten.
„Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Anwälte von dem Counsel-Status noch in die Vollpartnerschaft übergehen“, sagte Dr. Doris-Maria Schuster, verantwortliche Partnerin für das juristische Personal bei Gleiss Lutz. „Das wäre aber nicht das Parademodell. Der Counsel soll ausdrücklich kein Zwischenstatus sein, sondern ein Modell neben dem Equity-Partner“.
Das Ziel ist, dass die Zahl der Counsel deutlich geringer bleibt als die Zahl der Equity-Partner. Gleiss Lutz hat bereits sieben Counsel eingeführt und zählt derzeit 75 Equity-Partner.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 25. Juni 2008