Kartellrechtsmarathon für Shell und Dea

Die Mineralölfusion zwischen Deutscher Shell und RWE-Dea zur Shell & Dea Oil GmbH hat Ende 2001 die kartellrechtlichen Freigaben aus Brüssel und Bonn erhalten.„Ein sehr komplexer Fall und aufgrund der parallel laufenden Untersuchungen der deutschen und der europäischen Kartellbehörden aufwendig und ungewöhnlich“, erklärt Dr. Christoph Stadler (Hengeler Mueller, Düsseldorf). Stadler und sein Partner Dr. Thorsten Mäger berieten RWE-Dea auf beiden Ebenen der Fusionskontrolle.

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Als „Marathonlauf in Formel-1-Geschwindigkeit“ bezeichnete auch Dr. Hans-Dieter Lübbert, aus dem Hamburger Hasche-Sigle-Büro die Arbeit für die deutsche Shell, die er im deutschen Kartellverfahren betreute und für die er die Freigabe des Bundeskartellamtes erreichte. Zu dessen Auflagen zählt unter anderem, den Marktanteil durch den Verkauf von Tankstellen unter die Schwelle der gemeinsamen Marktbeherrschung zu senken. Daneben muss die Versorgung unabhängiger Tankstellenbetreiber mit Kraftstoff garantiert werden.

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