Die Neuerungen, die sich unterschiedliche Beteiligte von der Reform erhoffen, sind in der Kartellrechtsszene schon seit einiger Zeit Dauerthema. Von vielen Unternehmen als große Erleichterung begrüßt, sollte zum Beispiel die Methodik der deutschen Fusionskontrolle an die auf EU-Ebene verwendeten ökonomischen Standards angenähert werden. „Eine stärker effektorientierte Beurteilung von Zusammenschlussfolgen nimmt das Kartellamt schon seit einigen Jahren vor, etwa bei der Fusion Edeka/Tengelmann. Wenn mit der 8. GWB-Novelle der SIEC-Test eingeführt wird, wird sich das noch weiter verstärken“, sagt dazu Niels Frank von der wettbewerbsökonomischen Firma Lademann & Associates aus Hamburg.
Unstreitige Neuerungen betreffen neben dem SIEC-Test eine Lockerung der Pressefusionskontrolle bei Sanierungszusammenschlüssen und eine Neuregelung des Pressegrosso.
Weit oben auf der Wunschliste des Bundeskartellamts hatte aber auch die Geltung des Kartellrechts für gesetzliche Krankenkassen gestanden. Auch im Bereich der Wasserpreise gärt schon seit Längerem ein Streit darüber, inwieweit hier eine kartellrechtliche Aufsicht über Gebühren erfolgen kann. Auch hier sollte das GWB neue Vorschriften erhalten. Vor allem der Streit um die Krankenkassen war es aber schließlich, der dazu führte, dass der Bundesrat gegen die GWB-Novelle Einspruch erhob und den Vermittlungsausschuss anrief. „Aus meiner Sicht wäre es am zielführendsten, die Streitfrage um die gesetzlichen Krankenkassen abzutrennen,“ sagt Dr. Martin Raible von Gleiss Lutz – eine Einschätzung, die viele Praktiker teilen dürften, um in den unstreitigen Punkten Klarheit zu schaffen.