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Damit endete ein Rechtsstreit, den es in dieser Form in Deutschland bislang sehr selten gegeben hat. Spektakulär war der Ansatz der Salary-Partner, wegen ihrer Kündigung vor das Arbeitsgericht zu ziehen (mehr…). Sie verwischten damit die Grenzen zwischen Partnern und Angestellten in Kanzleien. Zwar hatte sich das Arbeitsgericht Düsseldorf Ende 2009 für unzuständig erklärt, allerdings ohne auszuschließen, dass das nur für Arbeitnehmer einschlägige Kündigungsschutzgesetz dennoch Anwendung finden könnte. Der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Kliemt vertrat die beiden langjährigen Salary-Partner, Clifford setzte auf den Gleiss Lutz-Arbeitsrechtler Dr. Martin Diller.