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Damit haben sich zunächst Clifford Chance und ihr Anwalt Dr. Martin Diller (Gleiss Lutz) durchgesetzt. Die Kanzlei hatte argumentiert, dass ihre Salary-Partner keinen Arbeitnehmerstatus genießen und dabei vor allem auf deren Vertretungsberechtigung im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartnerGG) hingewiesen. Beide waren als Partner im Partnerschaftsregister eingetragen.