Klage von Salary-Partnern

Arbeitsrichter erklärt sich für unzuständig

Mit einer überraschenden Entscheidung endete gestern der Arbeitsgerichtsprozess, den zwei langjährige Salary-Partner von Clifford Chance im Sommer angestrengt hatten. Der Düsseldorfer Richter Dr. Michael Gotthardt verwies die Kündigungsschutzklage der beiden Anwälte an das Landgericht Düsseldorf: Sie seien keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG), so Gotthardt.

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Damit haben sich zunächst Clifford Chance und ihr Anwalt Dr. Martin Diller (Gleiss Lutz) durchgesetzt. Die Kanzlei hatte argumentiert, dass ihre Salary-Partner keinen Arbeitnehmerstatus genießen und dabei vor allem auf deren Vertretungsberechtigung im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartnerGG) hingewiesen. Beide waren als Partner im Partnerschaftsregister eingetragen.

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