Siefarth stand bei Görg für das Vertriebsrecht. Neben der Beratung führt Siefarth auch regelmäßig streitige Verfahren vor staatlichen und privaten Gerichten. In seiner neuen Kanzlei will er weiterhin vertriebsrechtliche Mandate bearbeiten. Da Bodenheimer Herzberg im Vergleich zu Görg stärker auf internationale Schiedsverfahren ausgerichtet und in dieser Nische auch enger vernetzt ist, dürfte vor allem Siefarths Schiedspraxis von dem Wechsel profitieren.
Mit seinem Schwerpunkt auf Verfahren mit US-Bezug erweitert Siefarth die bisherige geografische Ausrichtung, bei der vor allem Südostasien, Frankreich und England im Fokus stehen. Anfang des Jahres stieß mit Björn Gehle ein Partner zur Kanzlei, der von den Vereinigten Arabischen Emiraten aus Verfahren im Nahen Osten führt.
Görg entdeckt Litigation
Görg verliert mit Siefarth ihren bekanntesten Schiedsexperten, allerdings bilden Schiedsverfahren insgesamt nicht den Schwerpunkt der Disputes-Praxis. Diese steht vor allem für staatliche Verfahren, etwa im Zusammenhang mit Energieprojekten und Kapitalmarktverstößen, aber auch Managerhaftungsfällen. Strukturell befindet sich die Praxis im Umbruch, weil Görg wesentlich später als die meisten Wettbewerber damit begonnen hat, Konfliktlösung als eigenständige Praxis innerhalb der Kanzlei zu verankern. Diese Entwicklung treiben inzwischen der Berliner Partner Dr. Oliver Spieker und der Kölner Partner Dr. Jochen Lehmann als Co-Leiter voran.
Mit Siefarth wechseln Dr. Sebastian Feiler, bisher Assoziierter Partner bei Görg, und der Associate Dr. Philipp Stöckle zu Bodenheimer Herzberg. Feiler wird Salary-Partner, Stöckle Associate.
Für das Kölner Büro von Görg sind es nicht die ersten Abgänge in diesem Jahr. Im Sommer hatte ein Team von fünf Görg-Anwälten die Kanzlei Reitze & Wilken gegründet. Zuvor waren zwei erfahrene Counsel in die neue Insolvenzverwalterkanzlei Jauch Dahl Linnenbrink gewechselt. Namenspartner Hans-Gerd Jauch war wie Siefarth 1996 Görg-Gründungspartner. Er hatte die Kanzlei 2019 verlassen, nachdem er die Altersgrenze erreicht hatte.