Umfrage

Rechtsabteilungen tendieren weiterhin zum Insourcing

Für viele Rechtsabteilungen ist das Insourcing von Aufgaben noch immer der Königsweg zur Kostensenkung. Im Visier haben die meisten dabei aber gar nicht die Beratungsfelder, für die die Kanzleien die wirklich satten Honorare verlangen, sondern das tägliche Einerlei. Dies ergab die diesjährige JUVE-Inhouse-Umfrage.

Teilen Sie unseren Beitrag

Mehr als die Hälfte aller Unternehmen bauen – wenn sie denn noch können – Kapazitäten in Deutschland auf, um das Alltagsgeschäft besser zu betreuen. Hingegen steht nur für ein gutes Drittel der Aufbau von Teams für Themen wie M&A und Kartellrecht im Fokus.

Signifikant sind dabei die Unterschiede zwischen kleinen (bis 500 Mitarbeiter) und großen (ab 5.000 Mitarbeiter) Unternehmen: Immerhin 47 Prozent der großen Unternehmen halten den Aufbau von Spezialistenteams für einen effektiven Weg, Ausgaben für externe Berater zu senken. Bei den kleinen sind es gerade einmal 12 Prozent. Die Gründe sind klar: Zum einen haben sie weniger Bedarf für derartiges Know-how und zum anderen schlicht nicht die Personalstärke, um einzelne Anwälte für Spezialthemen vorzuhalten.

Kleine Unternehmen mit entsprechend kleinen Rechtsteams setzen eher auf eine ganz andere Strategie: Fast die Hälfte bildet gemeinsame Teams etwa mit den Experten für Audit oder Risikomanagement, um Aufgaben intern abzuwickeln und Rechtsrisiken zu identifizieren. Auch so lässt sich Insourcing damit sinnvoll betreiben.

Vergleichsweise selten nehmen sich Unternehmen das grenzüberschreitende Geschäft zur Brust. Nur ein Viertel der großen Unternehmen – bei den kleinen ist die Zahl zu vernachlässigen – will Auslandsteams aufbauen, um den internationalen Großkanzleien Paroli zu bieten. Gerade das aber könnte sich lohnen: Während der interne Stundensatz im Schnitt bei 140 Euro liegt, werden im internationalen Geschäft nach wie vor Stundensätze von 500 Euro und mehr aufgerufen.

Mehr zu Strategien von Rechtsabteilungen, basierend auf der JUVE-Umfrage, lesen Sie in der Ausgabe 02/15 des JUVE-Rechtsmarkt.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema