Kreditvergabe

Die BaFin und die Zurückhaltung der Banken schafft Chancen für Kreditfonds

Seit Kurzem lässt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neben Banken auch Investmentfonds als direkte Kreditgeber zu. Investmentrechtlerin Patricia Volhard, Partnerin bei P+P Pöllath + Partners spricht im JUVE-Interview über die Öffnung des Kreditvergabemarkts und die Profiteure in diesem Marktsegment.

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Seit Kurzem lässt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neben Banken auch Investmentfonds als direkte Kreditgeber zu. Investmentrechtlerin Patricia Volhard, Partnerin bei P+P Pöllath + Partners spricht im JUVE-Interview über die Öffnung des Kreditvergabemarkts und die Profiteure in diesem Marktsegment.

JUVE: Investmentfonds sind nun als direkte Kreditgeber zugelassen – mit Abstrichen. Was sind die wichtigsten Einschränkungen?

Patricia Volhard
Patricia Volhard

Patricia Volhard: Nicht jeder Fonds kann Darlehen vergeben. Die Fonds, die von der neuen Verwaltungspraxis profitieren, sind „Spezial-Fonds“, die selbst keiner Produktregulierung unterliegen und deren Anleger ausschließlich professionelle und andere erfahrene Investoren sind. Die Kreditvergabe an Verbraucher ist untersagt. Außerdem muss der Fondsmanager zusätzlich zu den bestehenden Anforderungen an die interne Organisation und das Risikomanagement ein an die Bankenregulierung angelehntes Risikomanagement für die gewährten Kredite einrichten. Dies ist auch von kleinen Fondsmanagern umzusetzen, die ansonsten von den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs weitgehend freigestellt sind.

Konterkariert diese Öffnung nicht den Trend zur stärkeren Regulierung von Schattenbanken?

Nein, diese Gefahr bestünde nur, wenn der Fonds gleichzeitig zur Darlehensvergabe auch das Einlagengeschäft betreiben würde. Bei geschlossenen Fonds, die keine Rücknahmerechte gewähren und Darlehen ausgeben, die in der Regel zu 100 Prozent durch die Kapitaleinzahlungsverpflichtungen der Investoren gedeckt sind, besteht kein systemisches Risiko. Ein Schattenbankrisiko kann ich daher nicht erkennen.

Einzelne Fonds haben schon bisher Darlehen in Deutschland vergeben, teils über Strukturen in Luxemburg. Was ändert sich für diese Akteure?

Ein Luxemburger Fonds kann zwar nach Luxemburger Recht Darlehen vergeben. Die Vergabe von Krediten an Unternehmen in Deutschland durch einen nicht deutschen Fonds im Rahmen des grenzüberschreitenden Kreditgeschäfts konnte aber Erlaubnispflichten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) auslösen. Um dennoch in Darlehen zu investieren, bedienten sich Fonds zum Beispiel einer sogenannten Frontingbank, die das Darlehen gewährte und an den Fonds weiterreichte. Diese Frontingbank-Modelle sollten künftig für Investments in Deutschland jedenfalls entbehrlich sein. Zudem sollte die neue Verwaltungspraxis für deutsche sowie für andere EU-Fonds gleichermaßen dazu führen, dass das KWG nicht greift.

Vom aktuellen Zinsniveau profitieren vor allem die Kreditnehmer. Gibt es derzeit überhaupt einen Markt für Kreditfonds?

Kredite sind zwar derzeit zu günstigen Zinssätzen zu bekommen, aber längst nicht für jeden. Wegen hohen Eigenmittelanforderungen an Banken halten diese sich in einigen Bereichen, etwa bei Immobilien-, Infrastruktur- oder Unternehmensfinanzierungen zurück und schaffen damit Geschäftschancen für Kreditfonds. Oft ersetzen Kredite hier auch Mezzanine- oder Eigenkapitalinvestitionen und konkurrieren nicht mit klassischen Kreditgebern. Zudem zeigen sich auch Versicherungen interessiert an Kreditfonds, da diese Vorteile bei Eigenmittelunterlegungspflichten nach der Versicherungsaufsichtsrichtlinie Solvency II versprechen.

Das Gespräch führte Norbert Parzinger.

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