Lärmschutz

Anlieger von Baustellen haben das Nachsehen

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  • JUVE

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat ein umstrittenes Lärmschutzkonzept der Berliner Senatsverwaltung gebilligt. Es bezieht sich auf den Bau an der sogenannten Kanzlerlinie U5. Das Gericht wies die Klagen von Geschäftsleuten im Umfeld der Baustelle hingegen ab, obgleich das Konzept in der mündlichen Verhandlung angepasst wurde.

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„Das Bundesverwaltungsgericht hat sich erstmals überhaupt näher zu der Frage geäußert, wie die Problematik des Baulärms bei Großprojekten rechtlich zu bewältigen ist“, sagt Dr. Frank Fellenberg, Partner bei Redeker Sellner Dahs und Vertreter der Senatsverwaltung. „Das einzige einschlägige Regelwerk, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, regelt diese Fragen nur lückenhaft und ist zudem bereits mehr als 40 Jahre alt.“

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