Dass der Legal Tech Bundesverband etwa zeitgleich mit der Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf für eine Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (RDG) an den Start ging, ist kein Zufall. Zu den zentralen Forderungen des Bundesverband gehören die Einführung von Erfolgshonoraren für Anwälte und ein Erlaubnistatbestand für außergerichtliche, nicht-anwaltliche Rechtsberatung wie sie etwa das Fluggastrechteportal Flightright anbietet.
Im Detail ging es bei der Anhörung um den Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion, der die Geschäftsmodelle von techbasierten Rechtsdienstleistern im RDG abbilden will sowie um einen Antrag des Bündnis 90/Die Grünen. In diesem geht es um das Erfolgshonorar für Anwälte und das Prozessfinanzierungsverbot. Zu beiden Themen hat der Bundesverband auf seiner Webseite Stellungnahmen veröffentlicht.
Lobbyarbeit will der Bundesverband aber nicht nur für Legal Techs und nicht-anwaltliche Arbeit machen. Vielmehr sollen auch Anwälte, Kanzleien und Unternehmen eingebunden werden und zu den künftigen Mitglieder zählen. Gründungsmitglied Plog sagte: „Wir suchen den Dialog mit dem DAV und der BRAK, wir sind keine Gegenveranstaltung.“ (Helena Hauser)